Wir sind zertifiziert!
Alle unsere Objektbetreuer*innen haben die Prüfung erfolgreich bei der IHK absolviert.
Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) gehört ab dem 1. Dezember 2023 zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Um eine einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, ist eine bundeseinheitliche Regelung des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsgegenstände erforderlich. Zudem sollen Ausnahmen von der Verpflichtung zur Ablegung einer Prüfung geregelt werden. Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. § 26a Absatz 2 WEG ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz deshalb, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über den Inhalt und das Verfahren zur Prüfung zum zertifizierten Verwalter zu erlassen.
BVI Urteile
- BGH: Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz nach Auszugam 9. Dezember 2020 um 14:33
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 09.12. in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen kann.
- BGH: Kein Anspruch auf Rückzahlung von Abrechnungsspitze nach unwirksamer Jahresabrechnungam 20. August 2020 um 08:00
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Rückzahlung der Abrechnungsspitze einzelnen Wohnungseigentümern nicht zusteht, wenn die Jahresabrechnung ganz oder teilweise für ungültig erklärt wurde. Die einzelnen Wohnungseigentümer können die Erstellung einer korrigierten Abrechnung verlangen.
- BGH: Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnungam 9. Juli 2020 um 09:40
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche Verschlechterung des Dekorationszustandes eingetreten ist. Allerdings hat er sich in diesem Fall nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen, weil die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt.
- BGH: Lärmschutz bei Auswechslung des Teppichbodens durch Fliesenam 26. Juni 2020 um 07:58
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht hat (Fliesen statt Teppichboden), die Einhaltung der schall-schutztechnischen Mindestanforderungen nach der DIN 4109 auch dann verlangen kann, wenn die Trittschalldämmung des Gemeinschaftseigentums mangelhaft ist und ohne diesen Mangel der Trittschall den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspräche.
- BGH: Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftragsam 28. Mai 2020 um 10:38
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Immobilienmakler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden kann, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.
BVI News
- Kleine Hausgemeinschaften suchen händeringend nach qualifizierter Immobilienverwaltungam 23. April 2024 um 12:50
Eine zuverlässige Immobilienverwaltung zu finden, ist für kleine Hausgemeinschaften schon seit Längerem schwierig. Durch den Fachkräftemangel und steigende Verwalterkosten hat sich die Lage zugespitzt, warnt der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen rund 800 Mitglieder etwa 15 Prozent des deutschlandweiten Wohnungseigentums betreuen. Ohne Onlineversammlungen werde der Verwalterengpass weiter zunehmen, prognostiziert der Verband.
- „Selbst die Mittelschicht kann sich die energetische Sanierung ihres Wohnungseigentums kaum leisten“am 26. Februar 2024 um 08:42
Geht es nach der Bundesregierung, sollen Deutschlands Bestandsgebäude in Zukunft deutlich effizienter werden. Das betrifft auch einen Großteil der rund 10 Millionen Eigentumswohnungen. Doch genau hier fehle es an geeigneten Fördermöglichkeiten, kritisiert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen Mitglieder rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen betreuen. Auf den Münchner Verwaltertagen am 23. und 24. Februar 2024 forderte der Verband ein gesondertes Förderprogramm, das die komplexe Beschlussfassung und die Kostenlast in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) berücksichtigt.
- Keine Energiewende ohne den WEG-Verwalter!am 7. Februar 2024 um 08:53
Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI, betont Schlüsselrolle der Immobilienverwaltung in der Klimaschutzdebatte Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind zentrale Anliegen unserer Gesellschaft. Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., unterstreicht die maßgebliche Rolle der WEG-Verwalter in der Umsetzung lokaler Klimaschutzmaßnahmen und betont, dass ohne ihre Beteiligung die Energiewende nicht erfolgreich sein kann.
- BVI-Präsident Meier: Energiewende bei 10 Millionen Eigentumswohnungen so nicht machbaram 19. Januar 2024 um 10:00
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzubringen, insbesondere in Bestandsgebäuden, in denen sich rund 10 Millionen Eigentumswohnungen befinden. „Doch das GEG ist so, wie es jetzt beschlossen ist, in der Praxis nicht umsetzbar“, kritisiert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen Mitglieder mit rund 15 Prozent einen beträchtlichen Teil der Eigentumswohnungen in Deutschland betreuen. Auf der Münsteraner Verwalterkonferenz am 18. und 19. Januar 2024 forderte der Verband, das Gesetz für Bestandsgebäude vorerst auf Eis zu legen und so zu überarbeiten, dass es praktikabel sei.
- BVI-Präsident Meier: Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist Sieg der Vernunftam 20. September 2023 um 14:21
Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, künftig auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zuzulassen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Künftig sind neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Für diese Möglichkeit, moderne Kommunikationswege einzusetzen und damit die Arbeit der Verwalter zu erleichtern, haben wir als BVI geworben.